Informationen & Transparenz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zugänglichkeit, bisherige Prüfungen und noch offene Schritte für den Website-Entwurf.
Entwurfsstand:
Diese Erklärung dokumentiert den Stand der Vorschau. Eine vollständige Konformitätsbewertung steht aus. Verbindliche Kontaktangaben und die für den Anbieter einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sind noch zu ergänzen.
Geltungsbereich und Ziel
Diese Erklärung bezieht sich auf den Onepager der AfD-Kreistagsfraktion Kleve und die zugehörigen Seiten Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit in der vorliegenden Gestaltungsvorschau.
Ziel ist eine möglichst gut zugängliche und mit unterschiedlichen Geräten nutzbare Website. Als technischer Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA.
Welche rechtlichen Vorgaben für den späteren Anbieter gelten, muss anhand seiner Rechtsstellung bestimmt werden. Eine verbindliche Einordnung nach BGG NRW, BITV NRW oder anderen Vorschriften ist mit diesem Entwurf nicht verbunden.
Stand der Vereinbarkeit
Eine vollständige Vereinbarkeit wurde noch nicht festgestellt. Die bisherige Selbstprüfung ersetzt keine umfassende Prüfung aller Erfolgskriterien und keine unabhängige Zertifizierung.
Automatisierte Kontrollen der geprüften Ansichten haben keine Verstöße innerhalb ihres Prüfumfangs ergeben. Das ist keine Aussage darüber, dass sämtliche Barrieren ausgeschlossen sind.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Überschriften H1 bis H6 in Barlow, übriger Text in Bitter; keine negativen Buchstabenabstände.
- Textfarben mit mindestens 4,5:1 Kontrast zu den vorgesehenen Hintergründen, auch bei kleineren Schriften.
- Flexible ein-, zwei- und dreispaltige Anordnung passend zur Bildschirmbreite.
- Sprunglink zum Hauptinhalt, strukturierte Überschriften und beschriftete Navigation.
- Tastaturbedienbare Menüs, aufklappbare Bereiche und Dialoge mit sichtbarem Fokus.
- Rückgabe des Fokus nach dem Schließen eines Dialogs sowie Schließen mit der Escape-Taste.
- Textalternativen für inhaltliche Bilder; dekorative Symbole werden für Hilfstechniken ausgeblendet.
- Berücksichtigung der Systemeinstellungen für reduzierte Bewegung und kontrastreiche Farbdarstellung.
Prüfmethode und Datum
Erstellt und zuletzt geprüft am , auf Grundlage einer Selbstprüfung des Entwurfs.
- Automatisierte Prüfung mit axe-core 4.10.3; ergänzende rechnerische Prüfung der eingesetzten Textfarben und der Grenzfarben des blauen Verlaufs.
- Layoutprüfungen bei 320, 390, 768, 1024, 1440 und 1920 CSS-Pixeln Breite.
- Zusätzliche Prüfzustände mit auf 200 Prozent vergrößerter Schrift und erhöhten Zeichen-, Wort- und Zeilenabständen.
- Manuelle Sichtprüfung sowie Prüfung ausgewählter Tastaturabläufe, der Sprungmarke und der Fokusrückgabe.
Die genannten Bildschirmbreiten sind simulierte Ansichten und keine Tests auf sämtlichen realen Endgeräten.
Offene Prüfungen und Einschränkungen
- Eine systematische Prüfung mit Screenreadern sowie eine vollständige Prüfung aller WCAG-Kriterien stehen aus.
- Browser- und Hilfstechnikkombinationen, reale Endgeräte und die Nutzung durch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wurden nicht umfassend geprüft.
- Die vorgelagerte ChatGPT-Anmeldung ist nicht Teil des erstellten Seitencodes und wurde nicht als Bestandteil dieser Selbstprüfung bewertet.
- Der Feedbackkontakt ist noch ein Platzhalter. Ein gegebenenfalls gesetzlich gefordertes elektronisches Kontaktformular ist noch nicht eingerichtet.
- Später ergänzte Inhalte, Dokumente und Funktionen müssen vor ihrer Veröffentlichung gesondert geprüft werden.
Eine pauschale Aussage „100 Prozent barrierefrei“ wird deshalb nicht getroffen.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Wenn Sie später eine Barriere feststellen oder Inhalte in einer zugänglichen Form benötigen, soll die zuständige Kontaktstelle direkt erreichbar sein:
Zuständig: [Name oder zuständige Stelle für Barrierefreiheit]
E-Mail: [E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsmeldungen]
Telefon: [Telefonnummer]
Post: [Postanschrift]
Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite, eine kurze Beschreibung des Problems und die verwendete Zugangstechnik. In dieser Vorschau ist noch kein Versand einer Meldung möglich.
Durchsetzung und weitere Anlaufstellen
Wenn die Website in den Anwendungsbereich der Vorschriften für öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen fällt und eine Klärung mit dem Anbieter nicht gelingt, kommt die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle in Betracht.
Verfahren und Kontaktmöglichkeiten erläutert die offizielle Seite der Ombudsstelle beim MAGS NRW. Ob sie für den späteren Anbieter zuständig ist, ist vor Abschluss dieser Erklärung zu klären.
Hinweise zur Gestaltung einer förmlichen Erklärung bietet die Agentur Barrierefrei NRW.
